Zur Hauptversammlung vom 8. Juli 1999 waren jedoch gemäss Stellungnahme der Hydrantenkorporation vom 25. September 2003 nur die bisherigen Korporationsmitglieder eingeladen worden. Die übrigen Betroffenen hatten keine Möglichkeit, sich zum Statutenentwurf zu äussern, und wurden erst anlässlich der Erhebung des Feuerschutzbeitrages über ihre neue "Mitgliedschaft" informiert. Die- 32 A. Verwaltungsentscheide 1403