Dieser Entscheid wurde X. ohne Ansetzung einer Rechtsmittelfrist eröffnet. Mit Rekurs vom 22. Oktober 2001 (Postaufgabe 26. Oktober) stellte X. dem Regierungsrat von Appenzell A.Rh. sinngemäss den Antrag, der Einspracheentscheid der Hydrantenkorporation und die Rechnung vom 7. Juni 2001 seien aufzuheben. Er habe weder eine Einladung noch sonst irgendwelche Informationen zur Korporationsversammlung vom 8. Juli 1999 erhalten. Seiner Auffassung nach seien die Statuten weder rechtsgültig noch demokratisch legitimiert. Mit Nachdruck halte er fest, dass er nicht am Hydrantennetz angeschlossen sei und keinen Nutzen daraus ziehe.