Da er über eine eigene Quelle mit Leitungen, Reservoir, Pumpe etc. verfüge, sei er nicht bereit, den Feuerschutzbeitrag zu bezahlen. Die Hydrantenkorporation U. behandelte diese Einsprache an der Sitzung vom 17. September 2001. Mit Schreiben vom 26. September 2001 gab sie sinngemäss die Abweisung der Einsprache bekannt. Gemäss den vom Regierungsrat genehmigten Statuten seien alle aufgeführten Objekte tarifpflichtig. Die Einladung an die Hauptversammlung werde allen Neumitgliedern ab 2002 zugestellt. Dieser Entscheid wurde X. ohne Ansetzung einer Rechtsmittelfrist eröffnet.