20 Abs. 1 der Statuten vom 8. Juli 1999 haben zudem neu alle Mitglieder der Korporation einen jährlichen Feuerschutzbeitrag zu entrichten. Dieser wird gemäss § 1 des Reglements über den Feuerschutzbeitrag, das die Hydrantenkorporation bereits auf den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt hat, auf der Basis des umbauten Gebäudevolumens berechnet. Gestützt darauf stellte die Hydrantenkorporation U. ihren Mitgliedern im Jahr 2001 erstmals einen Feuerschutzbeitrag in Rechnung. 29 A. Verwaltungsentscheide 1403