Dies wird denn auch vom Rekurrenten nicht bestritten. Eine Kaschierung der Stützmauer mit einer Bepflanzung fällt ausser Betracht, liefe dies im Ergebnis doch auf das Zulas- 16 A. Verwaltungsentscheide 1412 sen von Stützmauern hinaus, sofern sie nur durch Hecken und andere Pflanzen mehr oder weniger verdeckt werden. Dies widerspräche aber den gemachten Ausführungen, entsprechen doch Stützmauern – wie gesehen – nicht der herkömmlichen Bauart. Entscheid der Baudirektion vom 21.01.2004 1412