Wie sich am Augenschein zeigte, wirkt die mit Wasserverbausteinen ausgeführte Stützmauer entgegen der Ansicht des Rekurrenten trotz ihrer relativ geringen Höhe fremdartig und passt sie sich nicht ins Landschaftsbild ein: Der Hang abwärts Richtung T. (Alpstein) ist mehr oder weniger unverbaut und dient der Landwirtschaft. Unterhalb der strittigen Liegenschaft liegt denn auch ein bewirtschafteter Landwirtschaftsbetrieb. Die Wiese wird nur durch eine Fahrstrasse durchschnitten. Oberhalb liegt ein Wald, durch welchen ein Wanderweg führt. Der Hang erscheint insgesamt als wenig verbaut.