A. Verwaltungsentscheide 1411 bei einem Verzicht auf eine mündliche Verhandlung zwingend ein zweiter Schriftenwechsel zu erfolgen hat. Die Rüge der Rekurrentin ist unbegründet. Entscheid der Baudirektion vom 28.07.2004 1411 Bauen ausserhalb der Bauzone. Bewilligungspflicht einer Terrainveränderung mit Stützmauern ausserhalb der Bauzone. Zulässigkeit.