Die individualpsychologische Beratung sei deutlich von der Psychotherapie zu unterscheiden. Liege dem zu behandelnden Problem eine neurotische oder psychotische Fehldisposition im Lebensstil des Ratsuchenden zugrunde und gehe es um deren Diagnose oder Therapie, so sei der Verweis an einen Psychotherapeuten angezeigt. Der individualpsychologische Berater sei nicht heilend tätig und arbeite nicht mit psychisch kranken Menschen. e) Die Ausführungen der Rekurrentin zeigen, dass ihre Beratung nicht auf die Diagnose und Behandlung gesundheitlicher Störungen gerichtet ist. Sie widmet sich vielmehr allgemeinen Lebensproblemen, vor allem im zwischenmenschlichen Bereich.