GVP 4/1992 Nr. 1229); die Bekiesung eines Wiesenweges bzw. eines überwachsenen Weges, der mit Ziegeln und einem Steinbett befestigt war (AR GVP 3/1991 Nr. 1216). Wie anlässlich des Augenscheins festgestellt werden konnte, und wie aus verschiedenen ins Recht gelegten Fotografien ersichtlich ist, wurde der ursprüngliche (teilweise überwachsene) Fahrweg neu gekiest und die vorhandenen Fahrrinnen ausgeebnet. Auch wurde der wegseits gelegene Teil des bestehenden, betonierten Brunnenvorplatzes mit Kies überdeckt.