brauche bzw. ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden müsse. Es stellt sich vorerst also die Frage, ob die Vorinstanzen zu Recht entschieden haben, dass das Bauvorhaben bzw. die ausgeführten Bauarbeiten nicht bewilligungspflichtig seien. Sinn und Zweck des Baubewilligungsverfahrens ist es, den Behörden die Möglichkeit zu verschaffen, ein Bauvorhaben vor seiner Ausführung auf seine Übereinstimmung mit der einschlägigen Gesetzgebung zu prüfen. Folgerichtig müsste somit eigentlich jede Massnahme, die auf irgendeine Vorschrift Bezug nimmt, der Bewilligungspflicht unterliegen.