A. Verwaltungsentscheide 1375 seien, ist ihr im Lichte des eben Ausgeführten entgegen zu halten, dass über die Festlegung der Wiederherstellungspflicht an sich bereits rechtskräftig entschieden worden ist: Die Baubewilligungskommission hat mit ihrem (unangefochten gebliebenen) Bewilligungsentscheid vom 22. Juni 1995 rechtskräftig über das Schicksal des in Abweichung von der ursprünglich erteilten Baubewilligung erstellten Balkons entschieden.