A. Verwaltungsentscheide 1372 anerkannten Rechtsgrundsatz, der auch im Rechtsmittelverfahren zu gelten hat (vgl. Kölz/Häner, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsrechtspflege des Bundes, 2. Auflage, Zürich 1998, Rz. 234; Hans-Jürg Schär, Gesetz über das Verwaltungsverfahren des Kantons Appenzell A.Rh., Teufen 1985, N. 10 ff. zu Art. 2). In eindeutigen Fällen - und ein solcher liegt hier zweifelsohne vor - kann diese Weiterleitung formlos geschehen (vgl. Schär, a.a.O., N. 11 zu Art. 2).