RPG festgelegt. Danach ist diese Bestimmung anwendbar auf Bauten und Anlagen, die seinerzeit in Übereinstimmung mit dem materiellen Recht erstellt oder geändert wurden, durch die nachträgliche Änderung von Erlassen oder Plänen jedoch zonenwidrig geworden sind. Vorliegend ist davon auszugehen, dass das Gebäude in Übereinstimmung mit dem damaligen Recht erstellt worden ist. Dass das Gebäude durch eine nachträgliche Änderung von Plänen zonenwidrig geworden ist, ist auszuschliessen.