80 Abs. 2-4 und Art. 27ff. BauV Gebrauch gemacht. Das Baugesuch ist unter diesen Gesichtspunkten zu prüfen. Im Wohnteil des Gebäudes sind der Abbruch von drei Böden und das Einziehen von zwei neuen Böden vorgesehen. Das Planungsamt geht offenbar davon aus, dass es sich hierbei um einen Abbruch / Wiederaufbau im Sinne von Art. 80 Abs. 2 und 3 EG zum RPG in Verbindung mit Art. 29 BauV handelt. Zu fragen ist indes, ob nicht bloss eine teilweise Änderung im Sinne von Art. 80 Abs. 2 und 4 EG zum RPG in Verbindung mit Art. 30ff. BauV vorliegt. Das ist insofern von Bedeutung, als ein Abbruch / Wiederaufbau nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen wird und das Planungsamt davon aus-