Abge­ sehen davon, dass Bühne und Umkleideraum fehlten, sei einzig die Küche zugunsten eines Vorratsraums nochmals verkleinert worden. Gemäss den baulichen Richtlinien für Gastwirtschaftsbetriebe reiche diese nun nicht einmal mehr für die Führung eines B-Betriebs, was von den Rekurrenten am Einspracheaugenschein damit abgetan worden sei, dass eben nur Snacks zubereitet würden. Daraus sei zu schliessen, dass die Rekurrenten nicht die Absicht hätten, ein normales Restaurant zu führen, sondern nur versuchten, eine bau­ rechtliche Beurteilung der Nutzungsänderung von einer Pizzeria in einen Nachtklub zu umgehen.