Die Ge­ meinde stellte sich auch gegen dieses Projekt und verweigerte die Baubewilligung mit der Begründung, dass die Baugesuchsteller ledig­ lich die Absicht hätten, „die baurechtliche Beurteilung der Nutzungs­ änderung von der bisherigen Pizzeria in den angestrebten Night-Club zu umgehen“. Der Betrieb eines Nachtklubs sei in dem „schwerge­ wichtig der Wohnnutzung dienenden Dorfteil aus verschiedenen Grün­ den zweifellos zu den unzulässigen Nutzungen zu zählen“. Einen ge­ gen diesen Entscheid gerichteten Rekurs der Eigentümer hiess der Regierungsrat aus folgenden Erwägungen gut: