Die Eigentümer reichten deshalb ein zweites Baugesuch ein, das die Fortführung des Restaurationsbetriebs im bisherigen Um­ fang ermöglichen sollte und mehrere Umgestaltungen im Gebäudeinnem sowie die Errichtung einer Gartenwirtschaft umfasste. Die Ge­ meinde stellte sich auch gegen dieses Projekt und verweigerte die Baubewilligung mit der Begründung, dass die Baugesuchsteller ledig­ lich die Absicht hätten, „die baurechtliche Beurteilung der Nutzungs­ änderung von der bisherigen Pizzeria in den angestrebten Night-Club zu umgehen“.