Unterschiedliche topografische Verhältnisse und die unterschiedlich dichte Besiedlung verlangen differenzierte Lösun­ gen. Ausnahmen müssen beispielsweise für bestehende dichte Über­ bauungen mit präkären Platzverhältnissen gemacht werden; bei Neu­ überbauungen hingegen sollen die offenen Gewässer in die Planung einbezogen werden (vgl. BBI 1987 II 1144). Eine Unmöglichkeit im technischen Sinne wird zu Recht nicht geltend gemacht. Indes wird die Verhältnismässigkeit in Frage gestellt. Der Grundsatz der Verhältnis­ 42 A. Verwaltungsentscheide 1332