Mithin wird damit zum Aus­ druck gebracht, dass sich die Grösse der projektierten Stallbaute in angemessenem Verhältnis zur bewirtschafteten Bodenfläche befinde, womit das Vorhaben als betriebsnotwendig und zonenkonform zu qua­ lifizieren sei. Unbestritten ist, dass der Rekurrent Eigentümer der fraglichen Par­ zelle und der Pachtvertrag ausgelaufen ist. Der Rekurrent beabsich- 24 A. Verwaltungsentscheide 1352