Diese Futterbasis soll für 27.4 rauhfutterverzehrende Grossvieheinheiten (RGVE) ausreichen. Aufgrund dieser Zahlen ist das Planungsamt in seiner Verfügung davon ausgegangen, dass das geforderte Verhältnis zwischen Stallgrösse und bewirtschafteter Fläche nicht gegeben sei, und es hat aufgrund dessen für die Liegehalle in der vorgesehenen Grösse keine Bewilligung erteilt. Es hat weiter ausgeführt, dass das Projekt überarbeitet und auf die entsprechende Futterbasis ausge­ richtet werden müsse. In seinem Rekursschreiben vom 18. Januar 1999 hat der Rekurrent indes darauf hingewiesen, dass die Futter­ basis auf den 1. Mai 1999 eine Änderung erfahre.