Da der Hund den Nachbarn durch seine Provokationen nicht als Sympathie­ träger empfinde, was er wirklich verstehe, wäre die Situation für beide Kontrahenten sicher unangenehmer. Er hätte dann auch keine Mög­ lichkeit mehr, schlichtend einzugreifen und den Hund in den sichtge­ schützten Zwinger zu bringen. Der Rekurrent setzt mithin als selbstverständlich voraus, dass in Fällen wie dem vorliegenden stets auch der Möglichkeit der Ersatzbe­ schaffung angemessen Rechnung zu tragen ist. Dem ist aber nicht so.