S anitätsw esen. Die Aura-Soma-Therapie fällt unter die bewilli­ gungspflichtige Heiltätigkeit. Laut Art. 11 bis Abs. 1 des Gesetzes über das Gesundheitswesen (GG; bGS 811.1) benötigen Heilpraktiker für die Ausübung ihres Beru­ fes eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion. Diese ist zu erteilen, wenn der Bewerber die allgemeinen Voraussetzungen gemäss Art. 15 GG erfüllt und sich durch die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung darüber ausweist, dass er die für die Heilpraktikertätigkeit notwendigen Grundkenntnisse besitzt (Art. 11 bis Abs. 2 GG). 55