Eine vorzeitige Einzonung ist nur möglich, wenn die massgeblichen Verhältnisse sich seit der letzten Planfestset­ zung erheblich geändert haben und infolgedessen gewichtige Gründe für eine Planänderung vorliegen. c) Zur Begründung der Planänderung wird vorgetragen, dass im heimischen Gewerbe ein ausgesprochenes Bedürfnis nach erhältli­ chem, gut erschlossenem oder erschliessbarem Bauland herrsche. Dabei geht es offenbar vornehmlich um die Bedürfnisse des Trans­ portunternehmens X. AG, das daran interessiert ist, in der geplanten Gewerbezone eine grössere Garage für Lastwagen zu erstellen.