Demnach kann der vom Gemeinderat vertretenen Auffassung, dass eine Einzonung des Ausserkaien bei Bedarf jederzeit möglich sei, nicht gefolgt werden. Der Gemeinderat übersieht, dass auch für Land im Übrigen Gemeindegebiet der gesetzliche Planungshorizont von 15 Jahren gilt. Land, das innerhalb dieses Planungshorizontes 25 A. Verwaltungsentscheide 1329