Berücksichtigt man, dass die Aura-Soma- Therapie nach den Angaben der Gesundheitsdirektion auch die Be­ handlung und die Behebung von gesundheitlichen Störungen zum Ziel hat, können diese Beratungsgespräche als Diagnosestellung und Krankheitsbehandlung im Sinne des Begriffes "Heiltätigkeit" verstan­ den werden. Ob die Heilbehandlung allein durch ein Gespräch oder in Verbindung mit den Aura-Soma-Farbprodukten durchgeführt wird, ist zur Abgrenzung der Heiltätigkeit von einer nicht der Gesundheitsge­ 56 A. Verwaltungsentscheide 1338