Im Gesundheitsgesetz wird nicht ausdrücklich gesagt, was unter Heiltätigkeit zu verstehen ist. Der Begriff muss daher ausgelegt wer­ den. Nach der Praxis der Sanitätskommission gelten als Heiltätigkeit Behandlungen von Patienten oder von Störungen im allgemeinen Wohlbefinden, in Verbindung mit Diagnosestellungen und darauf ba­ sierenden Therapien, ohne oder in Verbindung mit der Anwendung bzw. Abgabe von Heilmitteln. Weitere Merkmale für die Bewilligungs­ pflicht sind die Auskündung einer Tätigkeit als "Heil-Methode” oder ihre Ausübung. Die Bezeichnung "Praxis" darf ein Heilpraktiker nur verwenden, wenn er über eine Praxisbewilligung der Sanitätskommis­ sion verfügt.