Daher ist auch immer zu prüfen, ob nicht taugliche Alternativprojekte möglich sind, welche mit geringfügigeren Ausnah­ men realisiert werden können. Ein Blick auf die obenstehende Tabelle zeigt zum einen, dass gleich mehrere Ausnahmen notwendig sind, um das Bauvorhaben bewilligen zu können. Zum anderen sind die ent­ 12 A. Verwaltungsentscheide 1348