Schliesslich ist zu beachten, dass das Instrument der Ausnah­ mebewilligung der Verfeinerung des geltenden Rechtes dienen soll. Allzu starke Abweichungen von wesentlichen Bestimmungen des Bau­ reglements sollten daher auch bei Vorliegen einer Ausnahmesituation nur äusserst zurückhaltend bewilligt werden, da sonst die geltende Ordnung unterhöhlt würde. Andere Bauherren könnten nämlich bei ähnlich gelagerten Verhältnissen ein Recht auf Gleichbehandlung geltend machen. Daher ist auch immer zu prüfen, ob nicht taugliche Alternativprojekte möglich sind, welche mit geringfügigeren Ausnah­ men realisiert werden können.