4. Oie Rekurrenten haben die folgenden Gründe für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung angeführt: die betrieblichen Anforderun­ gen der Zweiradwerkstatt, die Verbesserung der Arbeitsplätze, die gestalterisch bessere Lösung im Gegensatz zur heutigen Situation, die topografischen Verhältnisse, die Nichtbeeinträchtigung der Wohnqualität der Nachbarliegenschaften. a) Zur Hauptsache geht es um die betrieblichen Anforderungen - das von den Rekurrenten angeführte Argument der „gestalterisch besse­ ren Lösung“ ist zwar in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berück­ sichtigen, es vermag aber für sich allein betrachtet offensichtlich keine Ausnahmesituation zu rechtfertigen.