A. Verwaltungsentscheide 1347 sen Beurteilung nicht gerecht. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung (BGE 114 la 344) verlangt ausdrücklich, dass die Anforderungen an ein Bauvorhaben sorgfältig zu prüfen sind und nicht einfach auf ein beliebiges subjektives architektonisches Empfinden oder Gefühl abge­ stellt werden dürfe. Es müsse im einzelnen dargelegt werden, weshalb mit einer bestimmten baulichen Gestaltung weder für das Bauvorha­ ben selbst noch für die Umgebung eine gute Gesamtwirkung erzielt werde. Dies bedeutet, dass jeder einzelne Fall einer konkreten Prü­ fung unterzogen werden muss.