Wie im internationalen Verhältnis (seit einigen Jahren) würde damit die Stellung der Ehefrau jener des Mannes angeglichen. Das Kind soll das Bürgerrecht des Elternteils erhalten, dessen Familien­ namen es führt (dieser könnte nach neuer Familiennamensordnung frei gewählt werden). Die Rechtskommission des Nationalrates ent­ schied, zur vorgeschlagenen Regelung des Bürgerrechts kein weiteres Vernehmlassungsverfahren mehr durchzuführen. Auch die geplante Informatisierung im Zivilstandswesen (Projekt INFOSTAR) baut nicht mehr auf der heutigen Struktur des Familien­ registers auf (pro Familie ein Blatt), sondern sieht eine (einzel)personenbezogene Registerführung vor.