Eine zur Zeit hängige parlamentarische Initiative von Frau Na­ tionalrätin Sandoz (VD) unterstreicht die Entwicklung im Familien- und Bürgerrecht, die bereits mit dem neuen Eherecht eingeläutet wurde. Gemeint ist die Abkehr vom Grundsatz des einheitlichen Namens und des einheitlichen Bürgerrechts innerhalb der Familie. Mit der Initiative soll eine Neuregelung der Familiennamensführung von Ehegatten und Kindern erreicht werden. Gemäss Pressemitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 2. September 1998 sind be­ 7 A. Verwaltungsentscheide 1324