die Gleichberechtigung von Mann und Frau gewährleistet ist - nur die gemeinsame Einbürgerung zuzulassen. In der Zwischenzeit haben alle Kantone mit Ausnahme von Appenzell A.Rh. die Möglichkeit des indi­ viduellen Erwerbs des Kantonsbürgerrechts durch Einbürgerung ge­ schaffen. Auf Anfrage hin nahm das Bundesamt für Polizeiwesen am 20. Dezember 1996 zur Diskrepanz zwischen dem BüG und dem Appen­ zell Ausserrhodischen Gesetz über das Landrecht und das Gemein­ debürgerrecht Stellung. Darin heisst e s :....