Vor allem Kantonsrätin Treichler, Herisau, wies auf die Problematik der Diskrepanz zwischen der anvi­ sierten kantonalen Regelung und der Bundesgesetzgebung hin. Ihr Antrag, eine individuelle Einbürgerung der Ehegatten generell zuzu­ lassen und Absatz 2 des Artikels 5 entsprechend anders zu formulie­ ren, wurde vom Gesamtrat abgelehnt. Ausschlaggebend für die Ab­ lehnung dürfte die Antwort des damaligen Gemeindedirektors Stricker gewesen sein, wonach das Anliegen der Kantonsrätin Treichler in der regierungsrätlichen Fassung des Artikel 5 bereits enthalten sei.