lieh zurückversetzt. Der an das bestehende Gebäude angrenzende Raum des geplanten Gebäudes ist mit „Geräte“ bezeichnet. Die Hauptwohnseite beim bestehenden Gebäude befindet sich auf der südlichen Seite; beim geplanten Gebäude ist die Hauptwohnseite auf der westlichen Seite angeordnet. Aus der Beurteilung dieser Verhält­ nisse folgt, dass weder in bezug auf die Belichtung, Besonnung noch hinsichtlich der Belüftung, Aussicht, dem Schattenwurf oder der Ein­ sicht eine unerwünschte Wirkung eintritt. Dies trifft sowohl auf das bestehende, wie auch auf das geplante Einfamilienhaus zu. Der Re­ kurrent bringt auch nichts vor, was zur Annahme eines anderen Schlusses verleiten könnte.