2.a). Aus den ins Recht gelegten Unterlagen ergibt sich, dass es sich beim bestehenden Einfamilienhaus um ein zweigeschossiges Ge­ bäude , welches zusätzlich ein Kellergeschoss enthält, handelt. Das geplante Einfamilienhaus weist laut den Plänen ein „Eingangs-, ein Wohn- und ein Schlafgeschoss“ auf. Der Zusammenbau der beiden Gebäude erfolgt Im Bereich des Kellergeschosses des bestehenden Gebäudes und im Bereich des obersten Geschosses des geplanten Gebäudes. Der Zusammenbau ist gemessen am bestehenden Ge­ bäude auf der westlichen Seite leicht und auf der östlichen Seite deut­