16 A. Verwaltungsentscheide 1326 sehen Parzelle, eingehalten sind. Aus den Plänen folgt weiter, dass die maximale Gebäudelänge von 24 Metern nicht überschritten ist. Insoweit sind die baureglementarischen Anforderungen erfüllt. b) Fraglich ist, ob zwischen dem bestehenden und dem geplanten Einfamilienhaus im Sinne von Art. 17 Abs. 4 Satz 2 BR ein Gebäude­ abstand einzuhalten ist. Aus den eingangs genannten Vorschriften folgt, dass der Gebäudeabstand auf allen Seiten einzuhalten ist, wo die Baute freisteht, und dass der Gebäudeabstand auch für Bauten auf dem gleichen Grundstück gilt.