Dieses Einfamilienhaus soll mit dem bestehenden Einfamili­ enhaus verbunden werden. Die Liegenschaft, auf der das Bauvorha­ ben realisiert werden soll, liegt nach dem rechtskräftigen Zonenplan der Gemeinde H vom 27. Juni 1995 in der Zone W2. Gemäss Art. 31 ff. BR gilt dort ein kleiner Grenzabstand von mindestens 5 Metern und ein grosser Abstand von mindestens 8 Metern. Die Vorschriften über die Mehrlängenzuschläge finden Anwendung. Die maximal zulässige Gebäudelänge beträgt 24 Meter. Es gilt die offene Bauweise. Unbe­ stritten ist vorliegend, dass die Abstände (einschliesslich der Mehrlän­ genzuschläge) zu den Nachbarparzellen, insbesondere zur rekurrenti-