Schliesslich ist nicht ausgeschlossen, dass der herkömmliche Baustil zwingend eine andere Dachform als ein Satteldach (oder auch eine andere Neigung) fordert. Insofern darf die kommunale Vorschrift nicht angewendet werden, da ihre Anwedung einen Widerspruch zu höherrangigem Recht bedeuten würde. Letzteres erscheint zwar et­ was unglücklich; es ist aber nicht geeignet, der kommunalen Bestim­ mung generell die Anwendung zu versagen. Vielmehr ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob die kommunale Vorschrift Anwendung finden kann oder nicht. Die Grenze wird in jedem Fall durch den herkömmli­ chen Baustil gesetzt. b) Bel der Anwendung von Art. 40 BR und Art.