Vielmehr will diese Bestimmung offenbar erreichen, dass in den ge­ nannten Fällen im Gemeindegebiet die Satteldachform vorherrschen soll. Es geht um die Statuierung einer einheitlichen Dachform. Ein Blick in die einschlägige Literatur (Eugen Steinmann, Die Kunstdenkmäler des Kantons Appenzell Aussherrhoden, Band 1-3, Basel 1980; Salomon Schiatter, Das Appenzellerhaus und seine Schönheiten, 4. Auflage, Teufen 1986) offenbart, dass sich der her­ kömmliche Baustil zwar stark an der Satteldachform orientiert. Der herkömmliche Baustil lässt mitunter aber auch hinsichtlich der Dach­ form verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten offen.