Das Baubewilligungsverfahren könne in diesem Fall sämtliche Funktionen des Quartierplanverfahrens übernehmen. Das Verbot des überspitzten Formalismus ist Ausfluss aus dem Verbot der formellen Rechtsverweigerung. Es besagt, dass Form- und Verfahrensbestimmungen nicht zu formalistisch oder mit übertriebener Strenge interpretiert und gehandhabt werden dürfen.