Dabei werden aber namentlich die Nutzungsstärke, die das äus­ sere Erscheinungsbild, die kubischen Dimensionen einer Baute be­ stimmenden Parameter wie namentlich die Grenzabstände (und allen­ falls Gebäudeabstände) und die Gebäudehöhen nicht definiert. Auch zur Gestaltung sind keine näheren Vorgaben zu entnehmen. Der Be­ zug zu den übrigen Parzellen, welche der nämlichen Quartierplan­ pflicht unterliegen, ist nicht klar ersichtlich. Es ist mithin insgesamt betrachtet kein klarer Massstab vorhanden. Nur nebenbei sei bemerkt, dass damit den Einsprechern eine Beurteilung des nicht unerheblichen Bauvorhabens faktisch verunmöglicht wird.