Die Parzelle 38 mit dem renovierten Appenzellerhaus und dem baufälligen Waschhäuschen gehört nach dem Zonenplan von Urnäsch zur Kemzone, die von einer kommunalen Ortsbildschutzzo­ ne überlagert wird. Während die Gemeinde Umäsch der Auffassung ist, die kommunale Schutzzone gewährleiste einen genügenden Schutz der Bauten, hält die Baudirektion die Ausweitung der Ortsbild­ schutzzone von nationaler Bedeutung ebenso für nötig wie die Be­ zeichnung des Waschhäuschens als Kulturobjekt. 3. Kantonale „Ortsbildschutzzonen dienen dem Schutz beson­ ders schöner, kulturgeschichtlich wertvoller Ortsbilder von nationaler Bedeutung“ (Art. 15 Abs. 1 EG zum RPG; bGS 721.1).