Die Gewährung von Erleichterungen entscheidet über den Weiterbestand des Schiessstandes oder über die Behelligung von Wohngebieten mit Immissionen. Sowohl die Gewährleistung der Landesverteidigung wie auch die Schaffung und Erhaltung wohnlicher Siedlungen sind Ziele des Raumplanungsgeset­ zes (Art. 1 Abs. 2 lit. b und e RPG). W o bei der Erfüllung raumwirk­ samer Aufgaben Zielkonflikte bestehen, sind die berührten Interessen zu ermitteln und gegeneinander abzuwägen (vgl. Art. 3 Abs. 1 RPV), 17 A. Verwaltungsentscheide 1290