Es handelt sich um die heute bevorzugte Bauweise. W ie der Brandfall von 1990 zeigt, sprechen durchaus sachliche Gründe für die Abtrennung des Wohnhauses. Die nordseitige Aussicht dürfte dadurch auch kaum stärker gestört werden als bei einem unmittelbaren Anbau an das Stallgebäude. Baumodell und Fotomontagen zeigen, dass sich die beiden Gebäude bei ge­ schickter räumlicher Anordnung in ansprechender Weise in die Land­ schaft einordnen lassen. Es wäre daher unverhältnismässig, im Inter­ esse des Landschaftsschutzes eine Bauverweigerung auszusprechen. RRB 12.3.1996 32