externen Planungsstudien gezeigt hätten, sei aus landschaftsschüt­ zerischer Sicht ein Standort im Nordhang am besten. Dort falle auch die Trennung von Stall und Wohngebäude nicht ins Gewicht. b) Diese Beurteilung vernachlässigt objektiv begründete Betriebs­ interessen. Es ist offensichtlich, dass der Standort auf der Krete er­ hebliche Betriebsvorteile gegenüber allen anderen möglichen Stand­ orten bietet. Er liegt zentral und fördert damit eine rationelle Bewirt­ 31 A. Verwaltungsentscheide 1295