Sie schätzt, dass er für die Ernährung von rund 30 Grossvieheinheiten reicht. Selbst in diesem Falle steht aber fest, dass die geplante Tierhaltung überwiegend auf der betriebseigenen Rauh­ futterproduktion beruht. Der geplante Stall dient demnach der boden­ abhängigen Tierhaltung und kann damit als zonenkonforme Baute bewilligt werden. b) Als zonenkonform können auch alle Bauten und Anlagen bewil­ ligt werden, denen eine direkte betriebliche Hilfsfunktion zukommt (vgl. BGE 117 lb 279). Das gilt insbesondere für die Remise mit Garagenteil. Gemäss Stellungnahme des Landwirtschaftssekretariats vom 18. Juli 1994 ist deren Grösse den Betriebsverhältnissen ange­ passt.