muss die Grösse des Stalls „im angemessenen Verhältnis zur bewirt­ schafteten Bodenfläche“ stehen. Entscheidend ist, ob der Betrieb bei einer gesamthaften Betrachtung seines langfristigen Bewirtschaf­ tungskonzepts und der zu dessen Realisierung eingesetzten Mittel grundsätzlich als bodenabhängiger Betrieb bezeichnet werden kann (BGE 117 lb 279). a) Das Betriebskonzept des Rekurrenten ist auf Milchwirtschaft ausgerichtet. Der Betrieb verfügt über ein Milchkontingent von ca. 80'000 kg, das gemäss der Feststellung der Baudirektion mit einem Tierbestand von 34,7 Grossvieheinheiten bestritten werden soll. Der neue Stall sieht 30 Liegeboxen für Milchkühe und grosse Rinder vor.