Aufgrund dieser Sachlage hat der Regierungsrat dar­ auf verzichtet, den vollständigen Protokollauszug dem Rekurrenten zur Stellungnahme zu unterbreiten. b) Im weiteren ist noch zu untersuchen, ob der Gemeindehaupt­ mann in den Ausstand hätte treten müssen, da er auf einer ersten 5 A. Verwaltungsentscheide 1286