Es handelt sich mithin um Inter­ essen oder Beziehungen, die nach der Lebenserfahrung die Unab­ hängigkeit und Unparteilichkeit in Frage stellen, wie beispielsweise Freundschaft, Feindschaft, gesellschaftliche Verbindungen und der­ gleichen. Gegenstand des zur Diskussion stehenden Ausstandsbegehren bildet unter anderem ein Votum des Gemeindehauptmannes, welches er anlässlich einer Kantonsratssitzung hielt. Inhaltlich bezog sich das Votum auf entsprechende Bemerkungen im Jahresbericht der Kanto­ 4 A. Verwaltungsentscheide 1286